Dispensation allgemein
Sind Absenzen vorhersehbar, haben Eltern an die Schulleitung ein Gesuch um Dispensation zu stellen. Für eine Dispensation müssen wichtige Gründe vorliegen. Dazu gehören insbesondere:
- ansteckende Krankheiten im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- aussergewöhnliche Anlässe im persönlichen Umfeld der Schülerinnen und Schüler
- hohe Feiertage oder besondere Anlässe religiöser oder konfessioneller Art
- Vorbereitung und aktive Teilnahme an bedeutenden kulturellen und sportlichen Anlässen
- aussergewöhnlicher Förderbedarf von besonderen künstlerischen und sportlichen Begabungen
- Schnupperlehren und ähnliche Anlässe für die Berufsvorbereitung
Die Schulleitung berücksichtigt bei der Genehmigung von Dispensationen persönliche, familiäre und schulische Verhältnisse.
Jedoch gibt es kein Schulangebot, an dem Schülerinnen und Schüler aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen nicht teilnehmen können. Die Dispensation von einzelnen Fächern ist aus diesen Gründen deshalb nicht möglich.
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